Die Forstbehörde überwacht die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes und trifft Anordnungen zur Walderhaltung und Waldpflege. Sie ist zuständige Genehmigungsbehörde für Erstaufforstungen, Abholzungen, Waldumwandlungen, Waldsperrungen und Waldteilungen. Weiterhin nimmt sie als Träger öffentlicher Belange zu Planverfahren der verschiedenen Planungsebenen und zu Einzelbauvorhaben Stellung. Für alle diese Verfahren ist eine enge Zusammenarbeit mit Landes- und Kommunalverwaltungen, Vorhabenträgern und Planungsbüros erforderlich. Die Forstbehörden wirken auch bei der Waldzustandserfassung, der Kohlenstoffinventur, der Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes und sonstigen Vorhaben (z. B. Bundeswaldinventur, Waldzustandserhebung) mit. Vor allem aber ist die Untere Forstbehörde Ansprechpartner für Waldbesitzende, Bürger sowie Verbände zu Fragen des Waldes und der Walderhaltung.